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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firstlead GmbH (im Folgenden: FIRSTLEAD) Stand: 1. Dezember 2005

1. Präambel

FIRSTLEAD stellt mit dem Angebot www.firstlead.de ein Internet-Marktplatzsystem für qualifizierte Kundenkontakte zur Verfügung. FIRSTLEAD vermittelt hierbei zwischen Betreibern von Internet-Angeboten, welche ihre Website oder Teile ihrer Website mit FIRSTLEAD-Werbemitteln vermarkten und für die Generierung von Kundendatensätzen für den FIRSTLEAD-Marktplatz pro Datensatz bezahlt werden, und Maklern, welche diese Datensätze erwerben können.

2. Definitionen

2.1 "Lead" bezeichnet einen Datensatz, bestehend aus den Kontaktdaten eines Interessenten, die dieser explizit zum Zwecke der Anforderung von Informationen zu einem bestimmten Produkt übermittelt hat, und der speziell für den FIRSTLEAD-Marktplatz generiert wurde.
2.2 "Publisher" bezeichnet Betreiber von Internet-Angeboten, die FIRSTLEAD-Werbemittel zum Zwecke der Generierung von Leads in eigene Internet-Seiten einbinden.
2.3 "Makler" bezeichnet Finanzberater, die Verträge über bestimmte Produkte, zu denen jeweils Leads generiert werden, vermitteln.
2.4 "Nutzer" bezeichnet einen Verwender des FIRSTLEAD-Marktplatzes unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Publisher oder einen Makler handelt.

3. Geltungsbereich

3.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen FIRSTLEAD und dem Nutzer geschlossenen Verträge sowie für alle mit solchen Verträgen im Zusammenhang stehenden Willenserklärungen, rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Nutzer, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten. Anderes gilt nur, wenn FIRSTLEAD die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Nutzers schriftlich anerkennt.

4. Teilnahmevoraussetzungen

4.1 An dem Marktplatzsystem von FIRSTLEAD können außer Personen- und Kapitalgesellschaften nur voll geschäftsfähige natürliche Personen als Nutzer teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4.2 FIRSTLEAD ermöglicht es Betreibern von Websites, sich als Publisher mit bestimmten Internetseiten für FIRSTLEAD-Produkte zu bewerben, sowie Gewerbetreibenden, sich als Makler für den Einkauf von Leads bei FIRSTLEAD anzumelden. Die Aufnahme als Nutzer kann jedoch von FIRSTLEAD ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
4.3 Publisher mit Websites, die nicht in deutscher Sprache gehalten sind, sind von der Teilnahme an dem Markplatzsystem von FIRSTLEAD in jedem Fall ausgeschlossen; dennoch erfolgte Anmeldungen werden von FIRSTLEAD ohne besondere Nachricht gelöscht.

5. Vertragsschluss/Zugangsdaten

5.1 Der Vertrag zwischen FIRSTLEAD und dem Nutzer kommt nach Registrierung des Nutzers unter wahrheitsgemäßer Angabe der erbetenen notwendigen Daten durch die Übersendung der Zugangsdaten für den Kundenbereich von FIRSTLEAD zustande.
5.2 Die Zugangsdaten für den Kundenbereich von FIRSTLEAD sind vom Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies FIRSTLEAD umgehend mitzuteilen.

6. Erwerb von Leads durch Makler

6.1 Eingehende Leads werden an registrierte Makler gegen Höchstgebot verkauft. Um Leads zu erwerben, muss der Makler auf zukünftig eingehende Leads einen Betrag bieten, der über dem vorgegebenen Mindestgebot liegt oder diesem entspricht. Dem Makler wird zunächst im FIRSTLEAD-Kundenbereich angezeigt, für welches verfügbare Produkt er welche Daten pro Interessent übermittelt bekommt, welche davon Pflichtfelder und optionale Daten sind und welche Daten einer speziellen Prüfung durch FIRSTLEAD unterzogen werden. Der Makler kann dann bei der Erstellung eines Gebots auf Leads zu einem bestimmten Produkt bestimmen, welchen Maximalbetrag er für eingehende Leads bezahlen möchte. Darüber hinaus kann er sein Gebot auf Leads mit Interessentenanschriften aus einzelnen Bundesländern oder Orten Deutschlands, auf Wunsch postleitzahlengenau, beschränken. Ein neu eingehender Lead wird dem Makler zugeschlagen, der zum jeweiligen Zeitpunkt auf Leads mit Anschriften aus der betreffenden Region den höchsten Betrag bietet.
6.2 Mit dem Absenden oder Ändern eines Gebots im Kundenbereich von FIRSTLEAD ist dieses verbindlich und wird sofort in das FIRSTLEAD-System eingespielt. Der Makler ist verpflichtet, in Falle eines Zuschlags die von FIRSTLEAD übermittelten Leads zu dem von FIRSTLEAD ermittelten Kaufpreis, nach unten begrenzt durch das Mindestgebot, nach oben begrenzt durch das Maximalgebot des Maklers, sofort abzunehmen. Ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht nicht.
6.3 Makler können Leads bei FIRSTLEAD ausschließlich mit dem Guthaben ihres FIRSTLEAD-Maklerkontos erwerben. Ein entsprechendes virtuelles Konto richtet FIRSTLEAD für den Makler ein, nachdem sich dieser erfolgreich als Nutzer registriert hat. Das Konto kann der Makler jederzeit mit einem Guthaben versehen. Um das Konto aufzuladen, wählt der Makler den gewünschten Betrag im FIRSTLEAD Kundenbereich aus. FIRSTLEAD stellt dem Makler daraufhin umgehend eine Rechnung über den gewählten Betrag aus (vgl. Ziffer 10). Der Ausgleich des Rechnungsbetrages erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von FIRSTLEAD. Nach Eingang des Betrages bei FIRSTLEAD erhält der Makler eine Mitteilung über den Zahlungseingang. Anschließend kann er sein Guthaben für den Kauf von Leads verwenden.
6.4 Gebote, die nicht vom Kontoguthaben gedeckt sind, werden automatisch pausiert. Sobald im Falle eines Zuschlags das Kontoguthaben des Maklers nicht mehr zur Deckung sonstiger bestehender Gebote ausreicht, werden diese Gebote ebenfalls pausiert.
6.5 Im Falle eines Zuschlags erhält der Makler jeden Lead exklusiv, der konkrete Datensatz wird darüber hinaus für die ersten 30 Tage nach Eingang des Leads für weitere Generierungen für dasselbe Produkt gesperrt.
6.6 Der Makler erhält eine Mitteilung über einen gekauften Lead nach seiner Wahl per E-Mail und/oder Telefax unmittelbar nach dem erfolgreichen Erwerb des betreffenden Leads. Zusätzlich hat der Makler die Möglichkeit, jederzeit seine gekauften Leads im Kundenbereich von FIRSTLEAD einzusehen, auszudrucken und als CSV-Datei zu exportieren.
6.7 Soweit FIRSTLEAD selbst bestimmte Einzeldaten aus einem Lead gemäß den Angaben im Kundenbereich auf ihre Plausibilität oder Richtigkeit hin überprüft, gewährleistet FIRSTLEAD, dass diese Überprüfung keine Anhaltspunkte erbracht hat, die den Lead als fehlerhaft oder falsch erscheinen lassen. Darüber hinaus übernimmt FIRSTLEAD keine Gewährleistung für übermittelte Leads, insbesondere nicht für die Richtigkeit der übermittelten Daten.
6.8 Der Makler verpflichtet sich, die ihm übermittelten Interessentendaten nicht an Dritte weiterzugeben und, solange keine weitergehende Einwilligung des Kunden vorliegt, nur für die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden zur Vermittlung des konkret angefragten Produktes zu verwenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Makler, eine Vertragstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR an FIRSTLEAD zu zahlen. Der Makler verpflichtet sich darüber hinaus, in Bezug auf die überlassenen Interessentendaten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

7. Generierung von Leads durch Publisher

7.1 Der Publisher kann im FIRSTLEAD-Kundenbereich Werbemittel für das Bewerben von FIRSTLEAD-Angeboten auswählen. Diese Werbemittel können auf den Internetseiten des Publishers, die von FIRSTLEAD hierfür freigegeben wurden, eingebunden werden. Der Publisher verpflichtet sich, FIRSTLEAD-Werbemittel auf erstes Anfordern von FIRSTLEAD unverzüglich von seinen Internetseiten zu entfernen.
7.2 Durch Anklicken eines in eine Internetseite des Publishers eingebundenen Werbemittels oder eines eingebundenen Direktlinks wird ein Interessent zu einem Online-Formular des jeweiligen FIRSTLEAD-Angebotes geführt. Füllt ein Interessent das Formular mit den von ihm erbetenen Daten aus und bestätigt er die Geltung der jeweils angegebenen Datenschutzbestimmungen und abschließend das Formular insgesamt, wird hierdurch ein Lead erzeugt, der unverzüglich an das Marktplatzsystem von FIRSTLEAD übermittelt wird. Ein Lead ist gültig, wenn dieser nach bestimmten, im FIRSTLEAD-Kundenbereich angegebenen Überprüfungen von Einzeldaten durch FIRSTLEAD als valide angesehen und bestätigt wird, und er aufgrund im Marktplatzsystem vorliegender Maklergebote verkauft werden kann.

8. Vergütung des Publishers

8.1 Sobald ein Lead aufgrund eines vorliegenden Maklergebotes verkauft wurde, wird dem Publisher eine Vergütung in Höhe des erzielten Verkaufserlöses abzüglich der FIRSTLEAD-Provision gutgeschrieben.
8.2 Gutgeschriebene Vergütungen werden dem Publisher per Abrechnung und Überweisung auf ein vom Publisher angegebenes Konto unverzüglich ausgezahlt, wenn die Summe der gutgeschriebenen Beträge den Auszahlungsbetrag erreicht hat, den der Publisher im FIRSTLEAD-Kundenbereich auswählen kann. Der Mindestbetrag, ab dem eine Auszahlung erfolgt, beträgt 250,- EUR. Die erste Auszahlung erfolgt bei einem neuen Publisher aus Sicherheitsgründen erst 14 Tage nach dem Datum, an dem der vom Publisher gewählte Auszahlungsbetrag erstmals erreicht wird.
8.3 FIRSTLEAD erstellt für den Publisher im FIRSTLEAD-Kundenbereich aussagekräftige Statistiken sowie eine Abrechnung der gutgeschriebenen Beträge nach verkauften Leads.

9. Besondere Pflichten des Publishers

9.1 Der Publisher verpflichtet sich, über die von FIRSTLEAD zur Verfügung gestellten Werbemittel und Angebotsseiten weder "Testleads" zu generieren, noch selbst Daten dritter Personen einzugeben oder eingeben zu lassen, noch in irgendeiner Weise durch Versprechen von anderen als den ggf. im jeweiligen FIRSTLEAD-Angebot genannten Vorteilen oder durch sonstige direkte oder indirekte Vorteilsgewährung auf die Generierung von Leads Einfluss zu nehmen. Der Publisher wird FIRSTLEAD im eigenen Interesse informieren, wenn ihm Unregelmäßigkeiten im Lead-Aufkommen auffallen, die auf einen Missbrauch des Systems durch Dritte schließen lassen.
9.2 Ein Verstoß gegen die in Punkt 9.1 genannten Bestimmungen hat den sofortigen Ausschluss des Publishers aus dem FIRSTLEAD-Marktplatz zur Folge. Leads, die entgegen Punkt 9.1 generiert wurden, werden nicht vergütet. FIRSTLEAD behält sich darüber hinaus die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche, die ihr aus der Verletzung der in Punkt 9.1 genannten Verpflichtungen entstehen, vor.
9.3 Dem Publisher ist es untersagt, FIRSTLEAD-Werbemittel auf Internetseiten einzusetzen, durch die geltendes Recht verletzt wird. Die gilt insbesondere für Internetseiten,
 - deren Inhalt strafbar oder ordnungswidrig ist,
 - durch die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte,
   Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Namensrechte, usw.) verletzt werden,
 - die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind,
 - die einen pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalt haben,
 - die gegen die guten Sitten verstoßen,
 - die diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion,
   Nationalität, Behinderung oder Alter enthalten.
Der Publisher haftet gegenüber FIRSTLEAD für alle aus dem Einsatz von FIRSTLEAD-Werbemitteln auf seinen Internetseiten mit unzulässigen Inhalten entstehende Schäden. Der Publisher stellt FIRSTLEAD von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber FIRSTLEAD aufgrund der Einbindung von FIRSTLEAD-Werbemitteln in Internet-Seiten des Publishers und infolge von dem Publisher tatsächlich begangener oder auch nur behaupteter Rechtsverletzungen geltend machen, frei. Die Freistellung umfasst auch sämtliche Kosten, die FIRSTLEAD durch die eigene Rechtsverteidigung entstehen.
9.4 FIRSTLEAD behält sich vor, Einträge oder Angebote, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung zu entfernen.

10. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung, einschließlich der Verbriefung von Gutschriften und Stornierungen, erfolgt ausschließlich online durch Hinterlegung elektronischer Dokumente im zugangsgeschützten FIRSTLEAD-Kundenbereich. Der Nutzer erklärt sich hiermit einverstanden. Verlangt der Nutzer die Übersendung von Rechnungsdokumenten auf dem Postweg, ist FIRSTLEAD berechtigt, pro übersandtem Dokument eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR zu verlangen.

11. Haftung

11.1 FIRSTLEAD haftet im Grundsatz nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder Unterlassen verursacht wurden.
11.2 Im Falle eines Schadens an Leben, Körper oder der Gesundheit haftet FIRSTLEAD für jede Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten").
11.3 Soweit Mitarbeiter von FIRSTLEAD, die keine Weisungs- oder Vertretungsbefugnis haben, in grob fahrlässiger Weise vertragliche Nebenpflichten verletzten, haftet FIRSTLEAD nicht.
11.4 Wenn ein eingetretener Schaden nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betrifft und nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist die Haftung für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ausgeschlossen.

12. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

12.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0:00 Uhr des auf den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam.
12.2 Eine sofortige außerordentliche Kündigung dieses Vertrages durch FIRSTLEAD ist aus wichtigem Grund sowie bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere gegen Punkt 9, möglich.
12.3 Kontoguthaben von Publishern und Maklern werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abgerechnet, vorhandene Guthaben werden ungeachtet der jeweiligen Höhe 14 Tage nach Beendigung des Vertrages an den Nutzer ausgezahlt.
12.4 Der Publisher ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung sämtliche Hyperlinks und Werbemittel von FIRSTLEAD von seinen Internetseiten zu entfernen. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung werden dem Publisher keine Vergütungen mehr gutgeschrieben, auch wenn er weiterhin FIRSTLEAD-Werbemittel in seine Internetseiten eingebunden hat und hierüber weiterhin Leads generiert werden.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FIRSTLEAD behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. FIRSTLEAD wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist, die Form und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen

14. Verwendung personenbezogener Daten

14.1 FIRSTLEAD verwendet die vom Nutzer im Zusammenhang mit seiner Registrierung und die während der Nutzung des FIRSTLEAD-Marktplatzes erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. FIRSTLEAD beachtet dabei die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten.
14.2 FIRSTLEAD gibt personenbezogene Daten des Nutzers nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages mit dem Nutzer notwendig ist, FIRSTLEAD gesetzlich dazu verpflichtet ist, oder es zur Durchsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sowie der Rechte und Forderungen von FIRSTLEAD erforderlich sein sollte.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen FIRSTLEAD und dem Nutzer ergeben, ist Berlin, wenn der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses.
15.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FIRSTLEAD in Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Auf den Vertrag zwischen FIRSTLEAD und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung.

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